[...] Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19. Mai 2011 eine Änderung der Arzneimittelrichtlinie vorgenommen und entschieden, dass der Wirkstoff Amantadin zur Behandlung der Fatigue bei der Multiplen Sklerose nicht verordnungsfähig ist [...] Grundlage der Bewertung [...] war die Datenlage aus mehreren Studien zur Wirkung von Amantadin auf die Fatigue, die nach Auffassung des Beratungsgremiums nicht den notwendigen Evidenzgrad erreichen, um eine anderweitige, positive Entscheidung zu begründen. [...](Quelle: dmsg.de, 07.09.2011)
Amantadin nicht evident genug - Kasse zahlt nicht
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